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Image by Micheile Henderson

Kosten der Behandlung:

Sind Sie zum ersten Mal zu einer Behandlung in der Praxis, wird der Termin als Erstaufnahme betrachtet, und es werden für Sie 90-120 Minuten eingeplant. Somit bleibt mir als Therapeutin genügend Raum, um eine vollständige Anamnese in vertrauensvoller und ruhiger Atmosphäre zu erheben, Ihre Krankengeschichte zu durchleuchten und eine ausführliche Untersuchung durchzuführen. Im Anschluss erfolgt eine Befund-orientierte physiotherapeutische Behandlung. Die Kosten für die Erstaufnahme liegen in einem Rahmen zwischen 120,- und 200,- €.

Die Dauer einer physiotherapeutischen Behandlung ist individuell unterschiedlich und abhängig vom Gesundheitszustand des Patienten. Sie bewegt sich in der Regel zwischen 45 und 90 Minuten. Bei der Behandlung eines Erwachsenen ist mit einem Rechnungsbetrag von 60,- bis 150,- € zu rechnen.

Sie erhalten nach der Behandlung eine Rechnung nach Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Die Abrechnung erfolgt leistungsbezogen und nicht nach Zeiteinheit.

Kostenerstattung:

Bitte informieren Sie sich VOR Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung über die Kostenerstattung, damit Sie die Rechnung problemlos einreichen können. Dies erspart im Nachhinein Verwaltungsaufwand und Ärger.

 

Privatversicherte und privat Zusatzversicherte:

In der Regel übernehmen die privaten Krankenversicherungen und privaten Zusatzversicherungen (mit Heilpraktikerleistungen) die Kosten für die von mir angebotenen Leistungen. Die Höhe der Erstattung hängt von Ihrem Versicherungstarif und dem Selbstbehalt ab. Nach Behandlungsende erstelle ich eine Rechnung nach GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker), die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Zusatzversicherung einreichen können, um die Kosten im Nachhinein erstattet zu bekommen.

 

Gesetzlich Versicherte und Selbstzahler:

Obwohl meine Therapiemethoden anerkannt und etabliert sind, werden sie zur Zeit nicht oder nur anteilig von den gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet. Wenn Sie weder privat- noch zusatzversichert sind, besteht die Möglichkeit die Behandlungskosten selbst zu tragen.

Heilpraktiker-Kosten können steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

 

Ich habe keine Zulassung zur Abrechnung von ärztlichen Heilmittelverordnungen mit den gesetzlichen Krankenkassen.

Image by Amelie & Niklas Ohlrogge
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